Discussion:
Sicherheitsrichtlinien elektr. Geraete Klasse 6
(zu alt für eine Antwort)
Johannes Lotz
2006-03-14 16:32:16 UTC
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Salve,

auch meine Recherchen haben mich bis jetzt nicht wirklich
weitergebracht...

Ich moechte im Rahmen von Schuelerexperimenten den Schuelern der
Jahrgangsstufe 6 (NRW) haushaltsuebliche elektr Geraete wie Buegeleisen,
Tauchsieder und 220V-Kochplatte ueberlassen, damit sie daran nach
Anleitung und unter Aufsicht Experimente zu Waermetransportmechanismen
durchfuehren koennen.
Eine Belehrung ueber die Gefahren der Geraete (nicht sichtbare Hitze) und
von 220V geht voran, der Fachraum ist nach Vorschrift abgesichert
(Fehlerstrom, Not-Aus etc.).
Die Versuche sind ohne die Geraete nicht durchfuehrbar, was nicht
wirklich schlimm aber IMHO schade waere.

Aber da "in der Schule alles verboten ist ausser einer weichgekochten
Spargelstange" wollte ich mal fragen, ob jemand weiss, ob ich diese
Geraete ueberhaupt austeilen darf?
Ich habe bisher nur Vorschriften fuer "beruehrungsgefaehrliche" Geraete
gefunden (die sind in der Unterstufe verboten), da verstehe ich aber z.B.
offene Leitungen drunter (oder liege ich da falsch?).
Dass die Geraete in ordentlichem Zustand (nach Sichtpruefung) sind
versteht sich von selbst.

Wenn jemand einen Hinweis auf eine _zitiergeeignete_, _offizielle_
Textstelle (fuer NRW, s.o.) kennt, so waere mir sehr geholfen. Gerne
auch Gerichtsurteile in die eine oder andere Richtung.


Gruesse

Johannes
Peter Niessen
2006-03-14 17:04:20 UTC
Permalink
.....in der Schule alles verboten ist ausser einer weichgekochten
Spargelstange... Wenn jemand einen Hinweis auf eine _zitiergeeignete_,
_offizielle_ Textstelle (fuer NRW, s.o.) kennt, so waere mir sehr
geholfen. Gerne auch Gerichtsurteile in die eine oder andere Richtung.
Leider kenne ich da keine Hinweise.
Aber wäre es nicht sicherer die Schule generell abzuschliessen?
SCNR :-)
--
Mit freundlichen Grüssen
Peter Nießen
Bodo Mysliwietz
2006-03-14 17:36:26 UTC
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Post by Johannes Lotz
Eine Belehrung ueber die Gefahren der Geraete (nicht sichtbare Hitze) und
von 220V geht voran, der Fachraum ist nach Vorschrift abgesichert
(Fehlerstrom, Not-Aus etc.).
Die Versuche sind ohne die Geraete nicht durchfuehrbar, was nicht
wirklich schlimm aber IMHO schade waere.
Aber da "in der Schule alles verboten ist ausser einer weichgekochten
Spargelstange" wollte ich mal fragen, ob jemand weiss, ob ich diese
Geraete ueberhaupt austeilen darf?
Ich habe bisher nur Vorschriften fuer "beruehrungsgefaehrliche" Geraete
gefunden (die sind in der Unterstufe verboten), da verstehe ich aber z.B.
offene Leitungen drunter (oder liege ich da falsch?).
Wenn einem einem Gerät der Schutzleiter defekt ist und es infolge
weiterer defekt innerhalb des Gerätes zu Spannungen auf dem leitendem
Gehäuse liegt, ist auch das ein offener Leiter.
Post by Johannes Lotz
Dass die Geraete in ordentlichem Zustand (nach Sichtpruefung) sind
versteht sich von selbst.
S.o. ist zwar eine äusserliche (Sicht-)Prüfung, jedoch keine innere.
Post by Johannes Lotz
Wenn jemand einen Hinweis auf eine _zitiergeeignete_, _offizielle_
Textstelle (fuer NRW, s.o.) kennt, so waere mir sehr geholfen. Gerne
auch Gerichtsurteile in die eine oder andere Richtung.
Ob es wirklich hilfreich ist was ich Dir unten an Links liste weiß ich
nicht, vielleicht hilft es aber bei der Recherche weiter. Danach hast Du
vermutlich eh keine Lust.

http://www.vde-verlag.de/data/buecher.php?action=bookdetail&vertriebsnr=412928

http://www.luk-nrw.de/praev/thema/thema_02_05.asp

http://regelwerk.unfallkassen.de/daten/inform/I_8524.pdf

http://www.administrator.de/T%DCV_Pruefung_%28Pruefplakette%29_der_elektrischen_Geraete_%28Terminal%2C_Monitor%2C_Polylux%29_in_einer_Schule_%28BbS_%28Pflicht_oder_nicht%29.html#104178

http://www.sichere-schule-nrw.de/rechtsvorschriften/guv-v_a2_p5.htm

http://www.sichere-schule-nrw.de/

BTW: Muß für sowas nicht auch das Schulamt Rede und Antwort stehen?
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Johannes Lotz
2006-03-17 07:06:58 UTC
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Post by Bodo Mysliwietz
Ob es wirklich hilfreich ist was ich Dir unten an Links liste weiß ich
nicht, vielleicht hilft es aber bei der Recherche weiter. Danach hast Du
vermutlich eh keine Lust.
Vielen Dank fuer die Linkliste. Das mit den ortsveraenderlichen
Elektrogeraeten hatte ich schon mal gelesen, aber darunter spontan
solche Dinge wie Spannungsquellen etc. verstanden....
Aber unter einem der Links sind ja einige Geraete in der Schule explizit
aufgelistet, interessant....

Und du hast recht, wirklich Spass macht Unterricht auf diese Weise nicht
mehr :-(
Konsequent fortgedacht heisst das also, dass jeder Tageslichprojektor,
die Scheinwerfer der Theater-AG, der Verstaerker der Schuelerband etc.
nicht benutzt werden darf, wenn er/sie nicht einmal im Jahr
durchgecheckt wurde....

Nur mal so aus Interesse: Gibt es hier jemanden, an dessen Schule das
wirklich jaehrlich gemacht wird?


Gruesse

Johannes
Carsten Kruse
2006-03-17 17:34:18 UTC
Permalink
Post by Johannes Lotz
Konsequent fortgedacht heisst das also, dass jeder Tageslichprojektor,
die Scheinwerfer der Theater-AG, der Verstaerker der Schuelerband etc.
nicht benutzt werden darf, wenn er/sie nicht einmal im Jahr
durchgecheckt wurde....
Nur mal so aus Interesse: Gibt es hier jemanden, an dessen Schule das
wirklich jaehrlich gemacht wird?
Bei uns in Gera wird das durchgezogen. Da kommen jedes Jahr die
Elektrofritzen in die Schulen und checken alles durch. Der Fissickleerer
ist per definitionem immer der Dummbatz, der dem Rest der Schule zu
Diensten sein muss und das Zeugs dem Hl. Elektrikus zuführt und wieder
zurückbringt und nach dem Anwesendsein der Typen mit dem Kurzen in der
Hose den Fissickvorbereitungsraum wieder sauberzumachen hat (olle
Plomben, durchgeschnittene Kabel (damit sie nicht erneut benutzt
werden), sonstigen Klimbim) und anschließend die Polaroids mit der
Anordnung seiner Fissickgeräte vorkramt, welche von den Typen
irgendwohin getan wurden.

Wir haben hier zwar kaum Geld für anständige Unterrichtsmittel und leben
nach wie vor i. W. von der Offensive, die olle Margot Ende der 80er
zwecks Ausstattung mit naturwissenschaftlichen Unterrichtsmitteln
tätigte, aber dafür sind die Geräte wirklich superduper sicher.
Und ganz nebenbei haben wir auch Geld dafür, dass in *allen* CD-Playern
etc die Radioteile lahmgelegt wurden, damit nicht GEZ-Gebühren fällig
werden. Und wenn Kollegen mangels ausreichender Anzahl an CD-Geräten
eigene mitbringen, haben sie diese vorher auf eigene Kosten ebenso
GEZ-sicher ausrüsten zu lassen (dazu gibts echt ne aktenkundige
Belehrung).

Aber ich schweife ab... =;-)
--
Bye/7, Carsten http://fallschirmspringen-in-gera.de

...If at first you don't succeed, destroy all evidence that you tried.
Bodo Mysliwietz
2006-03-17 18:00:38 UTC
Permalink
Post by Johannes Lotz
Vielen Dank fuer die Linkliste. Das mit den ortsveraenderlichen
Elektrogeraeten hatte ich schon mal gelesen, aber darunter spontan
solche Dinge wie Spannungsquellen etc. verstanden....
Aber unter einem der Links sind ja einige Geraete in der Schule explizit
aufgelistet, interessant....
Es freut mich wenn es Dir was gegeben hat ;-)
Post by Johannes Lotz
Und du hast recht, wirklich Spass macht Unterricht auf diese Weise nicht
mehr :-(
Dachte ich mir ;-)

So Paralleldiskussionen zu Restriktionen in wissenschaftlichem
Unterricht und Privat, vorallem Chemie, gibt es immer wieder in div.
Gruppen wie de.sci.chemie oder z-netz.alt.pyrotechnik.
Post by Johannes Lotz
Konsequent fortgedacht heisst das also, dass jeder Tageslichprojektor,
die Scheinwerfer der Theater-AG, der Verstaerker der Schuelerband etc.
PCs, Steckerleisten, Kabeltrommeln, Monitore.... alles was irgendwo im
Schulgebäude herumsteht.
Post by Johannes Lotz
nicht benutzt werden darf, wenn er/sie nicht einmal im Jahr
durchgecheckt wurde....
und bestanden haben sowie mit Aufkleber versehen und protokolliert sind.
Post by Johannes Lotz
Nur mal so aus Interesse: Gibt es hier jemanden, an dessen Schule das
wirklich jaehrlich gemacht wird?
Ich erlebe das lediglich in der freien Wirtschaft, ob das auch in der
Schule unserer Tochter so konsequent gehandhabt wird? Ich wage es zu
bezweifeln und halte es in vielen Fällen auch für übertrieben.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Patrick Kibies
2006-03-15 19:06:44 UTC
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Post by Johannes Lotz
Salve,
Salvete,
Post by Johannes Lotz
auch meine Recherchen haben mich bis jetzt nicht wirklich
weitergebracht...
Ich moechte im Rahmen von Schuelerexperimenten den Schuelern der
Jahrgangsstufe 6 (NRW) haushaltsuebliche elektr Geraete wie Buegeleisen,
Tauchsieder und 220V-Kochplatte ueberlassen, damit sie daran nach
Anleitung und unter Aufsicht Experimente zu Waermetransportmechanismen
durchfuehren koennen.
Sie sollten intakt sein. (Vorher beim Elektriker durchmessen lassen
(Gerätetester!).

Hab ihr in der Physik keine Heizplatten in den Schülerexperimentiersätzen?
Die sollten doch die Sicherheizstandards erfüllen-
Post by Johannes Lotz
Eine Belehrung ueber die Gefahren der Geraete (nicht sichtbare Hitze)
und von 220V geht voran,
nitpick: 230V
Post by Johannes Lotz
der Fachraum ist nach Vorschrift abgesichert
(Fehlerstrom, Not-Aus etc.).
Potentialtrennung ist eine feine Sache, aber bei DEN Leistungen nicht
wirklich umzusetzen. Mein TreTra entstammt einer verbrauchten
Physikraumschalttafel und leistet 2400VA bei 245V.
Post by Johannes Lotz
Die Versuche sind ohne die Geraete nicht durchfuehrbar, was nicht
wirklich schlimm aber IMHO schade waere.
Aber da "in der Schule alles verboten ist ausser einer weichgekochten
Spargelstange" wollte ich mal fragen, ob jemand weiss, ob ich diese
Geraete ueberhaupt austeilen darf?
Habt ihr keinen Sicherheitsbeauftragten? Der muss das doch wissen.
Post by Johannes Lotz
Ich habe bisher nur Vorschriften fuer "beruehrungsgefaehrliche" Geraete
gefunden
Potentialtrennung und eine Hand in die Hosentasche...
Post by Johannes Lotz
(die sind in der Unterstufe verboten), da verstehe ich aber
z.B. offene Leitungen drunter (oder liege ich da falsch?).
Ich denke, du liegst richtig.
Post by Johannes Lotz
Dass die Geraete in ordentlichem Zustand (nach Sichtpruefung) sind
versteht sich von selbst.
Durchmessen (lassen)! Wenn die Geräte in der Sammlung sind, ist der
zuständige Fachlehrer für den Zustand der Geräte verantwortlich.
Post by Johannes Lotz
Wenn jemand einen Hinweis auf eine _zitiergeeignete_, _offizielle_
Textstelle (fuer NRW, s.o.) kennt, so waere mir sehr geholfen. Gerne
auch Gerichtsurteile in die eine oder andere Richtung.
Kann ich nicht mit dienen.
Kann wohl damit dienen, dass ich mir im Rahmen des Physikunterrichts schon
die Flossen verbrannt habe, aber das passiert halt wenn man viele Ampere
über wenig Bleistiftmine jagt und dann d'ran grapscht.


Gruß Pat-Strom ist nicht gefährlich solange er nicht durch den Körper
fließt -rick
--
Registered Linuxuser #410948
Bodo Mysliwietz
2006-03-15 20:01:32 UTC
Permalink
Post by Patrick Kibies
Post by Johannes Lotz
Eine Belehrung ueber die Gefahren der Geraete (nicht sichtbare Hitze)
und von 220V geht voran,
nitpick: 230V
Ich habe es mir verkniffen. War bei unserer tochter genau das selbe.
Kommt mit Ihrem Wissen aus dem Physikunterricht nach Hause und ich
schmeiß beim helfen "230V" in die Runde. "Nein, der Lehrer hat gesagt
220V...." - hmpf.
Post by Patrick Kibies
Post by Johannes Lotz
Aber da "in der Schule alles verboten ist ausser einer weichgekochten
Spargelstange" wollte ich mal fragen, ob jemand weiss, ob ich diese
Geraete ueberhaupt austeilen darf?
Habt ihr keinen Sicherheitsbeauftragten? Der muss das doch wissen.
AFAIK nein. Dazu sollte er schon Elektrofachkraft sein.
Post by Patrick Kibies
Post by Johannes Lotz
Dass die Geraete in ordentlichem Zustand (nach Sichtpruefung) sind
versteht sich von selbst.
Durchmessen (lassen)! Wenn die Geräte in der Sammlung sind, ist der
zuständige Fachlehrer für den Zustand der Geräte verantwortlich.
Kann aber nicht einfach eine Prüfung nach VDE 701 abnehmen.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Patrick Kibies
2006-03-16 08:59:15 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Patrick Kibies
Durchmessen (lassen)! Wenn die Geräte in der Sammlung sind, ist der
zuständige Fachlehrer für den Zustand der Geräte verantwortlich.
Kann aber nicht einfach eine Prüfung nach VDE 701 abnehmen.
Aber er ist dafür zuständig das zu veranlassen.

Gruß Patrick
--
Registered Linuxuser #410948
Bodo Mysliwietz
2006-03-16 17:57:18 UTC
Permalink
Post by Patrick Kibies
Post by Bodo Mysliwietz
Post by Patrick Kibies
Durchmessen (lassen)! Wenn die Geräte in der Sammlung sind, ist der
zuständige Fachlehrer für den Zustand der Geräte verantwortlich.
Kann aber nicht einfach eine Prüfung nach VDE 701 abnehmen.
Aber er ist dafür zuständig das zu veranlassen.
IMHO nein. Er kann sich lediglich weigern mit ungeprüften Sachen zu
arbeiten. Die Pflicht zur Veranlassung liegt eher bei "höheren" - evtl.
Schulleitung, Schulamt oder sonstwas.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Carsten Kruse
2006-03-17 17:37:17 UTC
Permalink
Post by Bodo Mysliwietz
IMHO nein. Er kann sich lediglich weigern mit ungeprüften Sachen zu
Richtitsch. Man kann sich z. B. auch weigern, in einem
naturwissenschaftlichen Fachraum zu arbeiten, der nicht alle
DIN-Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die Frage ist, was man hier wie
stark in die Abwägung einbezieht...
Post by Bodo Mysliwietz
arbeiten. Die Pflicht zur Veranlassung liegt eher bei "höheren" - evtl.
Schulleitung, Schulamt oder sonstwas.
Schulleitung auf Anweisung des Schulverwaltungsamtes (das ist das
zuständige Amt des Schulträgers). Ist zumindest in Thüringen so.
(Schulamt = staatliche Behörde, zuständig für Schulaufsicht.)
--
Bye/7, Carsten http://fallschirmspringen-in-gera.de

...All great discoveries are made by mistake.
Bodo Mysliwietz
2006-03-17 18:08:13 UTC
Permalink
Post by Carsten Kruse
Post by Bodo Mysliwietz
IMHO nein. Er kann sich lediglich weigern mit ungeprüften Sachen zu
Richtitsch. Man kann sich z. B. auch weigern, in einem
naturwissenschaftlichen Fachraum zu arbeiten, der nicht alle
DIN-Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die Frage ist, was man hier wie
stark in die Abwägung einbezieht...
Imho sind irgendwelche DIN-Anforderungen nicht das Problem. Eher Dinge
wir Laborverordnungen, Chemikalienverbotsverordnungen/Gesetz,
Sprengstoffgesetz, Gefahrstoffverordnung, mangelhaft organisierte
Entsorgungssysteme und vollkommen übertriebene, blockierende
Dienstanweisungen/Erlasse. Daraus scheinbar auch eine große Unsicherheit
des Lehrpersonals resultierend, was das sicher auch gehäuft zum
auslassen von (interessanten) praktischen Inhalten führt.
--
Glück Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
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