Johannes Lotz
2006-03-14 16:32:16 UTC
Salve,
auch meine Recherchen haben mich bis jetzt nicht wirklich
weitergebracht...
Ich moechte im Rahmen von Schuelerexperimenten den Schuelern der
Jahrgangsstufe 6 (NRW) haushaltsuebliche elektr Geraete wie Buegeleisen,
Tauchsieder und 220V-Kochplatte ueberlassen, damit sie daran nach
Anleitung und unter Aufsicht Experimente zu Waermetransportmechanismen
durchfuehren koennen.
Eine Belehrung ueber die Gefahren der Geraete (nicht sichtbare Hitze) und
von 220V geht voran, der Fachraum ist nach Vorschrift abgesichert
(Fehlerstrom, Not-Aus etc.).
Die Versuche sind ohne die Geraete nicht durchfuehrbar, was nicht
wirklich schlimm aber IMHO schade waere.
Aber da "in der Schule alles verboten ist ausser einer weichgekochten
Spargelstange" wollte ich mal fragen, ob jemand weiss, ob ich diese
Geraete ueberhaupt austeilen darf?
Ich habe bisher nur Vorschriften fuer "beruehrungsgefaehrliche" Geraete
gefunden (die sind in der Unterstufe verboten), da verstehe ich aber z.B.
offene Leitungen drunter (oder liege ich da falsch?).
Dass die Geraete in ordentlichem Zustand (nach Sichtpruefung) sind
versteht sich von selbst.
Wenn jemand einen Hinweis auf eine _zitiergeeignete_, _offizielle_
Textstelle (fuer NRW, s.o.) kennt, so waere mir sehr geholfen. Gerne
auch Gerichtsurteile in die eine oder andere Richtung.
Gruesse
Johannes
auch meine Recherchen haben mich bis jetzt nicht wirklich
weitergebracht...
Ich moechte im Rahmen von Schuelerexperimenten den Schuelern der
Jahrgangsstufe 6 (NRW) haushaltsuebliche elektr Geraete wie Buegeleisen,
Tauchsieder und 220V-Kochplatte ueberlassen, damit sie daran nach
Anleitung und unter Aufsicht Experimente zu Waermetransportmechanismen
durchfuehren koennen.
Eine Belehrung ueber die Gefahren der Geraete (nicht sichtbare Hitze) und
von 220V geht voran, der Fachraum ist nach Vorschrift abgesichert
(Fehlerstrom, Not-Aus etc.).
Die Versuche sind ohne die Geraete nicht durchfuehrbar, was nicht
wirklich schlimm aber IMHO schade waere.
Aber da "in der Schule alles verboten ist ausser einer weichgekochten
Spargelstange" wollte ich mal fragen, ob jemand weiss, ob ich diese
Geraete ueberhaupt austeilen darf?
Ich habe bisher nur Vorschriften fuer "beruehrungsgefaehrliche" Geraete
gefunden (die sind in der Unterstufe verboten), da verstehe ich aber z.B.
offene Leitungen drunter (oder liege ich da falsch?).
Dass die Geraete in ordentlichem Zustand (nach Sichtpruefung) sind
versteht sich von selbst.
Wenn jemand einen Hinweis auf eine _zitiergeeignete_, _offizielle_
Textstelle (fuer NRW, s.o.) kennt, so waere mir sehr geholfen. Gerne
auch Gerichtsurteile in die eine oder andere Richtung.
Gruesse
Johannes